Corona-Organisation und
Hygiene- und Präventionskonzept ab 05.09.2022

Positiv getestete Personen mit den geringsten Krankheitssymptomen (Halskratzen, Kopf-, Hals-
und Gliederschmerzen, Müdigkeit oder Abgeschlagenheit, Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Verlust
des Geschmacks-/Geruchssinnes) müssen zu Hause bleiben oder nach Hause gehen!
Im Zweifel zu Hause bleiben und die Corona-Notfallnummer 1450 anrufen.

Antigen-Schnelltests finden anlassbezogen statt, der Durchführungstermin wird per Mail und
UNTIS-Messenger mitgeteilt.

Positiver Antigen-Schnelltest
Der Person wird ein PCR-Test (Gurgeltest) ausgehändigt, welcher zu Hause durchzuführen ist. Am
Schulstandort gibt es keine Sammelstation für die PCR-Tests (Alles gurgelt!), ein Einwurf ist nur in
den REWE-Filialen (BILLA, BILLA PLUS, PENNY, BIPA, BP BILLA inside, JET BILLA STOP&SHOP, SHELL
BILLA Unterwegs) in Wien möglich. Personen, die nicht in Wien wohnen und keine Möglichkeit
des Einwerfens in Wien
haben, müssen den PCR-Test zu Hause nach den lokalen Gegebenheiten
am Wohnort durchführen, Informationen unter 1450.
Positiver PCR-Test
Positive Personen sind laut Verordnung verkehrsbeschränkt, könnten aber mit FFP2-Maske in die
Schule kommen. Bei Betreten von öffentlichen Räumlichkeiten (z.B. Schulen) herrscht für positiv
getestete Personen bis zu 10 Tage eine FFP2-Maskenpflicht (auch am Sitzplatz und im Sport).
Freitestung mit PCR Test ist ohne Symptome am 5. Tag möglich (ct-Wert gleich oder über 30 oder
negatives Testergebnis). Ein Abnehmen der FFP2-Maske für positiv getestete Personen ist nur im
Bereich des Kellers unter der Eingangsaula erlaubt.
Verwendung von FFP2-Masken!
Die generellen Regelungen zum Tragen einer FFP2-Maske
werden aufgehoben.
Die Schulleitung kann jedoch im Einvernehmen mit der Schulbehörde zur Verhinderung der
Verbreitung von COVID-19 das Tragen einer FFP2-Maske anordnen.
Schüler_innen, die selbst bzw. deren Erziehungsberechtigte oder im Haushalt lebende Personen
einer Risikogruppe angehören, oder die sich wegen im Zusammenhang mit COVID-19 stehenden
Gründen nicht in der Lage sehen, am Präsenzunterricht teilzunehmen, kann auf Antrag die
Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht erteilt werden. Voraussetzung dafür ist die Vorlage
eines einschlägigen fachärztlichen Gutachtens. Fachärztliche Atteste müssen die folgenden
Informationen enthalten:
• ausstellende/r Ärztin/Arzt, Ort und Datum der Ausstellung
• die Person, auf welche sich das Attest bezieht
• die Begründung für die ärztliche Entscheidung
Es besteht kein Anspruch auf Fernlehre!
Der Lehrstoff ist selbstständig zu erarbeiten, Hausübungen sind zu erbringen
.

Allgemeine Hygiene Maßnahmen
Abstand halten!
Umarmungen oder andere Begrüßungen mit unmittelbarem Körperkontakt sollen unterbleiben.
Vor allem im Eingangsbereich, beim Betreten und Verlassen der Schule, vor dem Buffet und vor
den Sekretariaten ist auf den notwendigen Abstand zu achten. Die Tische in den Klassenräumen
sind mit einem maximalen Abstand zwischen den Tischen aufzustellen.
Hände waschen und/oder desinfizieren!
Jede Person muss sich unmittelbar nach Betreten der Einrichtung sowie mehrmals täglich,
insbesondere nach dem Schnäuzen, Niesen und Husten, vor der Zubereitung von Nahrung, vor
dem Essen und nach der Benutzung von Toiletten etc., gründlich mit Wasser und Seife die Hände
waschen (mind. 30 Sekunden, die Wassertemperatur spielt dabei keine Rolle). Alternativ ist die
Verwendung von Händedesinfektionsmitteln möglich. Dieses muss 30 Sekunden einwirken, um
wirksam zu sein.
Auf Atem- und Hustenhygiene achten!
Beim Husten oder Niesen sollen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem
Papiertaschentuch bedeckt werden, Taschentücher sollen sofort entsorgt werden.
Schreien und Singen vermeiden.
Regelmäßiges Lüften der Schulräume!
Die Schulräume sind regelmäßig, auch während des Unterrichts, zu lüften.